Statuten


1. Allgemein
Der SOLEURE ROAD CHAPTER, SWITZERLAND ist in Oensingen, Solothurn beheimatet und dient zur Pflege der Kameradschaft von gleichgesinnten Harley-Fahrern und Fahrerinnen, zum Austausch von Fachinformationen und der Durchführung von gemeinsamen Ausfahrten. Der Chapter Name setzt sich wie folgt zusammen:

Soleure = Französische Bezeichnung von Solothurn Road= Strassen und Weg auf welchen wir zuhause sind
Chapter= wir sind ein Teil des lndependence Chapter Switzerland Unser Slogan: Ride hard or stay home (R*H*O*S* H*)
Das Chapter ist Mitglied bei den lndependence Chapter Switzerland und hat deren Vorgaben zu erfüllen.

2. Mitgliedschaft
Die Mitglieder sind alle gleich gestellt, egal ob Fahrer- Beifahrer oder Ehrenmitglieder. Um als Mitglied aufgenommen zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Es können nur Mitglieder aufgenommen werden welche die Zustimmung aller Vereinsmitglieder erhalten
• Zur Aufnahme in den Chapter wird eine mindestens 12 monatige Anwärterzeit vorausgesetzt. Das Bedeutet, dass Bewerbungen welche nach der GV eingereicht wurden erst an der übernächsten GV behandelt werden können. Während der Anwärterzeit müssen sich die Anwärter aktiv am Clubleben beteiligen und einen Anlass organisieren oder sich daran beteiligen. Zudem müssen die Anwärter mindestens einmal pro Saison den HAMC Overland in Olten besucht haben.
• Neuaufnahmen werden nur an der GV auf Empfehlung des Vorstandes getätigt.
• Fahrermitglieder müssen im Besitze einer Harley Davidson oder einer Indian sein
• Beifahrermitglieder müssen einem Fahrermitglied zugeordnet werden können
• Ehrenmitglieder müssen sich im Chapter verdient gemacht haben und können nur durch den Vorstand ernannt werden
• Gönner sind rein zahlende Mitglieder ohne Mitspracherecht
Gegen den ablehnenden Entscheid bei einem Aufnahmegesuch gibt es keine Rekurs Möglichkeiten.

3. Austritte und Ausschluss
Beim Austritt aus dem Chapter dürfen die Chapter Abzeichen nicht mehr getragen werden. Wir erachten es als Ehrensache, dass ausgetretene Member die Abzeichen nicht mehr tragen.
Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Chapter Vermögen oder auf die Rückerstattung des Jahresbeitrages .

Einen Member Ausschluss aus dem Chapter kann nur der Vorstand beschliessen. Folgende Gründe können dabei zur Anwendung kommen:
• Nichtbezahlung des Jahresbeitrages
• Zuwiderhandlung gegen die Chapter Interessen
• Auf Grund unehrenhaften Verhaltens innerhalb und ausserhalb des Chapter
• Bei Unruhestiftung innerhalb des Chapter
• Bei Missachtung der Statuten
Die Aufzählung ist nicht abschliessend und es können situativ andere Gründe für den Ausschluss herbeigezogen werden. Gegen den Entscheid eines Ausschlusses kann kein Rekurs erhoben werden.

4. Rechten u nd Pflichten der Member
Jeder Member hat das Recht Vorschläge einzubringen. Eine aktive Beteiligung aller Chapter Mitglieder ist ausdrücklich erwünscht und fördert den Zusammenhalt .
Ausfahrten oder Chapter Abende können von jedem Mitglied einberufen werden. Es gibt keine Pflicht der Mitglieder allen Anlässen beizuwohnen. Bei den offiziellen Anlässen wie den regelmässigen Höck ist ein zahlreiches Erscheinen erwünscht.

Einmal im Jahr, wenn möglich im 1. Tertial wird eine GV durchgeführt. Die Teilnahme an der GV ist für alle Mitglieder Pflicht. Ausnahmen werden nur in schwerwiegenden Fällen und in Absprache mit dem Director bewilligt. Die Einladung erfolgt vom Vorstand mindestens 4 Wochen im Voraus. Das provisorische Jahresprogramm wird an der GV festgelegt .

Jeder Member erwirbt bei der Aufnahme in den Chapter die offiziellen Abzeichen leihweise welche auf eigene Kosten gemäss den Richtlinien auf ein Gilet aufgenäht werden müssen.
Bei gemeinsamen Ausfahrten oder Anlässen wird erwartet, dass die Chapter Abzeichen getragen werden. Die Chapter Abzeichen bestehen aus einem Rückenpatch und einem kleinen Frontpatch. Das Aufbringen von nicht Club eigenen Patches, Aufnähern oder Pins bedarf der Genehmigung des Vorstandes.
Die Mitglieder haben die Pflicht das Ansehen des Chapter zu fördern und zum geistigen wie auch zum materiellen Eigentum des Chapter Sorge zu tragen.
Die Mitglieder sind Verpflichtet den Member Beitrag termingerecht zu bezahlen.Von der Zahlungspflicht eines Mitgliederbeitrages befreit sind die Ehrenmitglieder.

5. Member Beitrag
Der Member Beitrag ist für alle Chapter Mitglieder gleich. Von der Beitragszahlung befreit sind die Ehrenmitglieder und Gönner. Die Höhe des Jahresbeitrages wird jeweils an der GV festgelegt und richtet sich nach den geplanten Ausgaben des Chapter .
Der Chapter hat nicht das Ziel eine Erfolg zu erwirtschaften, die laufenden Kosten müssen aber durch die Einnahmen gedeckt sein.

6. Organisation
Der Chapter besteht aus folgenden Organen:
• Generalversammlung
• Vorstand

• Rechnungsrevisor

Die Generalversammlung wird vom Vorstand 4 Wochen vor dem Termin einberufen. Zur GV sind alle Member und aufzunehmende Neumitglieder eingeladen. Die Generalversammlung beschliesst die Genehmigung der Statuten oder deren Änderungen. Der Vorstand wird mittels Stimmenmehr von
der Generalversammlung gewählt. Der Revisor Bericht wird von der Generalversammlung angehört und entsprechend wird die Decharge für den Rechnungsführer erteilt oder nicht. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Den Vorsitz der Generalversammlung ist durch den Director zu übernehmen.

Der Haupt-Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
• Director
• Assistant Director
• Secretary
• Treasurer
Ergänzend zum Hauptvorstand können folgende Positionen vergeben werden:
• Webmaster
• Photographer
• Road Captain
• Historian
• Safety Officer
• Membership Officer
• Ladies of Harley Officer
Der Vorstand wird von der Generalversammlung eingesetzt und für eine Amtszeit von 3 Jahren fix gewählt, wobei jedes Vorstandsmitglied an der GV wieder bestätigt werden muss. Sollte ein Vorstandsmitglied kein Stimmenmehr erhalten, muss dieses sein Amt vorzeitig abgeben und ein Ersatz wird noch an der gleichen GV gewählt. Mitglieder im Hauptvorstand können für maximal 3 Amtsperioden gewählt werden. Nach 3 vollen Amtsperioden können die Vorstandsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Tritt ein Vorstandsmitglied vor Beendigung der gewählten Amtsperiode zurück, hat dieses Mitglied seine Tätigkeit bis zur nächsten GV weiter zu führen, so dass ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.
Der Hauptvorstand vertritt den Chapter nach aussen und übernimmt die Verantwortung für das Alltagsgeschäft sowie für die Verwaltung des Chapter Vermögens.

Der Rechnungsrevisoren werden von der Generalversammlung ebenfalls für 3 Jahre gewählt und können für maximal 3 Amtsperioden gewählt werden. Sie haben als unabhängig Aufsichtspersonen die Jahresrechnung zu überprüfen. Der Bericht der Rechnungsprüfung muss an der GV schriftlich vorliegen. Die Rechnungsrevisoren müssen nicht zwingend Chapter Mitglieder sein.
7. Beglaubigung und Dokumentenfreigabe
Diese Statuten treten ab dem 07.03.15 in Kraft. Die Richtigkeit und die Freigabe dieser Statuten bestätigen der Vorastand